Information für unter 18 jährige Besucher!
Der Einlass zur Veranstaltung ist ab 16 Jahren und nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person
Was ihr braucht um auf das Festival zu kommen:
- Festivalbesucher müssen sich stets ausweisen können, d.h. es ist ein Personalausweis mitzuführen
- Aufsichtsvollmacht (Download als PDF) unterschrieben von Eltern(-teil) und Aufsichtsperson (muss mindestens 18 Jahre alt sein)
- Es gilt nur die Aufsichtsvollmacht unserer Homepage. Andere Vollmachten werden nicht akzeptiert.
- Der Vollmacht ist eine Ausweiskopie der Eltern und der Aufsichtsperson beizulegen.
- Eine erziehungsberechtigte Person darf höchstens eine minderjährige Person beaufsichtigen.
- Fehlt ein Teil der verlangten Dokumente, wird kein Eintritt auf das Festivalgelände gewährt. Tickets können nicht zurückgegeben werden
- Bei Vorlage ungültiger/gefälschten Dokumenten wird kein Eintritt zum Festival gewährt und unter Umständen die Polizei informiert.
- Bei Missbrauch dieser Vollmacht (Erziehungsberechtigte Person verletzt seine Aufsichtspflicht) wird ein sofortiges Platzverbot ausgesprochen, sowie die Polizei verständigt.
- Hier gehts zum Gesetzestext: www.gesetze-im-internet.de/juschg